Bei trockener und mit der Kolbenstange nach unten gerichteter Lagerung sind keine Druckverluste zu erwarten. Gasfedern sollten jedoch nicht länger als 12 Monate gelagert und nach einer Lagerzeit von 6 bis maximal 12 Monaten mindestens einmal betätigt (die Kolbenstange ein- und ausfahren) werden. Bei erstmaliger Betätigung nach längerer Ruhepause kann ein Festklebeeffekt (Slip-Stick-Effekt) auftreten, wodurch höhere Kräfte benötigt werden, um die Kolbenstange aus- bzw. einzufahren.
Um Beschädigungen zu vermeiden, sollten Gasfedern nicht als Schüttgut transportiert werden. Verunreinigungen, insbesondere auch durch dünne Verpackungsfolien oder Klebebänder sind zu vermeiden.
Um die geringste Reibung sowie die beste Dämpfungseigenschaft zu erzielen, sollten Sie die Gasfedern mit der Kolbenstange nach unten einbauen. Ein waagrechter Einbau ist möglichst zu vermeiden. Müssen die Anschlüsse an Kolbenstange und Rohr zueinander gerichtet sein, darf die Kolbenstange bzw. das Rohr nur nach rechtsherum (im Uhrzeigersinn) gedreht werden.
Der Einbau bzw. Ausbau von Gasfedern muss immer im entlasteten Zustand erfolgen.
Achten Sie darauf, Spiel in den Anlenkpunkten zu belassen, d.h. vermeiden Sie einen starren Einbau. Schmieren Sie regelmäßig die Anlenkpunkte, um geringere Reibwerte und eine höhere Lebensdauer der Anschlüsse zu erzielen.
Vermeiden Sie ein Verkanten der Kolbenstange (bei Gasfedern mit langen Hüben muss eine zusätzliche Lagerung/Führung der Gasfedern erfolgen. Durchhängen, Durchbiegen bzw. Knickung muss vermieden werden). Es ist ausschließlich eine axiale Belastung zulässig (Knickgefahr), d.h. es dürfen keine Quer- bzw. Torsionskräfte auftreten.
Die Gasfedern dürfen nur mit ihrer Nennkraft (siehe Aufkleber, der auf jeder Gasfeder angebracht ist) +30% auf Druck bzw. Zug belastet werden. Sie dürfen deshalb nur dann als Endanschlag benutzt werden, wenn die Nennkraft +30% nicht überschritten wird, da andernfalls ein Überdehnen bzw. Stauchen der Gasfedern zu befürchten wäre. Werden Gasfedern mit höheren Kräften belastet, müssen zusätzlich mechanische Anschläge angebracht werden, um eine Stauchung bzw. Überdehnung auszuschließen.
Wichtig: Die Aufkleber dürfen nicht von den Gasfedern entfernt werden, da sonst jegliche Haftung für Schäden, die durch die Entfernung der Aufkleber herbeigeführt werden, oder die aus der Missachtung der auf den Aufklebern aufgebrachten Warnhinweise resultieren, abgelehnt wird.